Theorie

Theorie/ Theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

MofaMindestalter: 15 Jahre
AMMindestalter: 16 Jahre
A1Eingeschlossene Klasse: AMMindestalter: 16 Jahre
A2Eingeschlossene Klassen: AM, A1Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM,A1,A2Mindestalter:24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg                          
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als   15 kW 
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich
BEingeschlossene Klassen: AM, LMindestalter:18 Jahre,17 Jahre bei begleitetem Fahren 
BEMindestalter:18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich 
B96Eingeschlossene Klassen: AM, LMindestalter:18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)   

C1Mindestalter: 18 JahreVorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
C1EEingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhandenMindestalter: 18 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich
CEingeschlossene Klasse: C1Mindestalter:21 Jahre18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1) Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
CEEingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) Mindestalter:21 Jahre18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich 
D1Mindestalter:21 Jahre18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
D1EEingeschlossene Klassen: BE und C1E bei Vorbesitz von C1Mindestalter:21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich
DEingeschlossene Klasse: D1Mindestalter:24 Jahre23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
DEEingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im VorbesitzMindestalter:24 Jahre23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3) Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich
LMindestalter: 16 Jahre
TEingeschlossene Klassen: AM, L Mindestalter: 16 Jahre

Anmerkungen:

1)Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf. 

2)Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.  

3)Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.