Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

(gültig seit 19.01.2013)

Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

KlasseBeschreibung 
Klasse Mofa Mofa-Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse )

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein

Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung 

Erwerb:direkt Mindestalter:15 JahreEinschluss:keine
Klasse AM Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie) 

Erwerb:direktMindestalter:16 JahreEinschluss:keine 
Klasse A1 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und

dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Erwerb:direktMindestalter: 16 JahreEinschluss: AM
Klasse A2 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich

Erwerb: direktMindestalter:18 JahreEinschluss: AM, A1 
 
Klasse A
 
 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW  und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW

Erwerb:direkt Mindestalter:24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlichEinschluss:AM, A1, A2
Klasse B  Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird) 

Erwerb:direktMindestalter:18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren Einschluss:AM, L
Klasse BE Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt 

Vorbesitz: BMindestalter:18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren Einschluss: keine
Klasse B96 Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt 

Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich 

Vorbesitz:BMindestalter:18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem FahrenEinschluss: keine

Anmerkungen:

Führerschein Klasse AM, A1, A2 und A – Kurse starten je nach Wetterlage ab März/April
Ab März/April 2025 beginnen die neuen Kurse für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A – jedoch starten die praktischen Fahrstunden abhängig von den aktuellen Wetterbedingungen. Wir möchten sicherstellen, dass du unter optimalen Bedingungen lernst und die Fahrpraxis sicher und effektiv absolvieren kannst.

Erläuterungen / Abkürzungen: 

zGM  =  zulässige Gesamtmasse