ASF

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Fahrerlaubnisinhaber die sich noch in der Probezeit befinden und bei einen A- Verstoß oder zwei B-Verstöße erwischt wurden, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall ein Aufbauseminar an, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule stattfindet. Die Teilnahme ist Pflicht.

Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).

Da es allerdings speziell auf Führerscheinneulinge mit geringer Erfahrung ausgerichtet ist, geht es hier insbesondere darum, das Risikobewusstsein zu fördern und die Gefahrerkennung zu verbessern.

Wer muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen?


Ist ein Fahranfänger während der Probezeit auffällig geworden und hat ein
A- Verstoß oder zwei B- Verstöße begangen muss er ein Aufbauseminar besuchen.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,00€ geahndet wurden.

Als A- Verstöße (schwere Verstöße) gelten:

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/ h Auswirkungen auf die Probezeit)
  • uu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit
  • an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot


Als B- Verstöße (leichtere Verstöße) gelten:

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmissbrauch
  • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

ASF – Kursinhalt und Ablauf

Sitzungen:

  • das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten und     werden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten
  • die Anzahl der Teilnehmer muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen
  • die Beobachtungsfahrt wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung durchgeführt und dauert 30 Minuten


1.Sitzung: 

  • Vorstellen der Teilnehmer
  • Erwartungen der Teilnehmer
  • wegen welchem Verstoß besucht man das Seminar
  • was bringt mir das Seminar
  • was macht einen guten Fahrer aus
  • Ablauf des Seminars


Fahrprobe:

  • die Fahrt dient zur Beobachtung des Fahrverhaltens des Teilnehmers
  • die Fahrprobe wird mit je drei Teilnehmern durchgeführt 
  • die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers darf 30 Minuten nicht überschreiten
  • die Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter
  • Auswertung  der Beobachtungsfahrt


Bei der Fahrt ist das Fahrzeug der Klasse zu führen, mit dem die Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben.

2. Sitzung:

  • die Fahrgruppen berichten von der Beobachtungsfahrt
  • Austauschen von Erfahrungen 
  • wie kann man gefährliche Situationen vermeiden


3. Sitzung:

  • lernen Verkehrsregeln einzuhalten
  • Alkohol am Steuer
  • Disko- Unfälle
  • was haben wir bisher gelernt


4. Sitzung:

  • Verhalten im Straßenverkehr verändern
  • Rückblick auf das Seminar
  • Probezeit 


Wer  bietet das Aufbauseminar an?

Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind. Besondere Aufbauseminare für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, werden nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe n von hierfür amtlich anerkannten anderen Seminarleitern durchgeführt (§ 2b Abs. 2 StVG).

Was kostet ein Aufbauseminar?


Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ca. 150,00 € bis 400,00 €. Der Preis hängt von der Fahrschule ab. Der Durchschnittspreis liegt bei ungefähr 200,00 €.

Teilnahmevoraussetzungen:An einen Aufbauseminar kann man nur einmal in fünf Jahren teilnehmen.Teilnahmebescheinigung: § 37 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)


(1) Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 oder § 36 ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muss 

  1. den Familiennamen und Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift des Seminarteilnehmers,
  2. die Bezeichnung des Seminarmodells und
  3. Angaben über Umfang und Dauer des Seminars enthalten.


Sie ist vom Seminarleiter und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben. 


(2) Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmer nicht an allen Sitzungen des Kurses und an der Fahrprobe teilgenommen oder bei einem besonderen Aufbauseminar nach § 36 die Anfertigung von Kursaufgaben verweigert hat.


(3)
 Die für die Durchführung von Aufbauseminaren erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden und sind sechs Monate nach Abschluss der jeweiligen Seminare mit Ausnahme der Daten zu löschen, die für Maßnahmen der Qualitätssicherung oder Aufsicht erforderlich sind. Diese Daten sind zu sperren und spätestens bis zum Ablauf des fünften des auf den Abschluss der jeweiligen Seminare folgenden Jahres zu löschen.


Beim zweiten Mal (wieder ein A- Verstoß oder zwei B- Verstöße):

  • die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
  • die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


Beim dritten Mal (ein A- Verstoß oder zwei B- Verstöße):

  • die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich
  • wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig